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Allgemein

Download und Nutzung der App sind kostenlos. Abhängig von Ihrem Mobilfunk- oder Internetvertrag können jedoch Kosten für die Datenübertragung entstehen.

Die App kann von Beihilfeberechtigten des Freistaats Sachsen genutzt werden, sofern die Voraussetzungen für eine Einreichung über die App vorliegen. Bitte beachten Sie hierfür den Abschnitt "Wann darf ich die Belege NICHT per App einreichen?".

Sie dürfen die App bei einem Erstantrag oder bei Änderung der nachstehenden Sachverhalte nicht nutzen:

  • Ausbildungs-, Dienst- und Beschäftigungsverhältnis, Versorgung, Beurlaubung,
  • Familienstand, Änderungen in der Zuordnung des Familienzuschlags für berücksichtigungsfähige Kinder sowie Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern in der Beihilfe bei einem anderen Elternteil,
  • Krankenversicherungssystem (privat oder gesetzlich versichert),
  • anderweitige Beihilfeberechtigung (auch von berücksichtigungsfähigen Angehörigen),
  • anderweitige Ansprüche oder Anspruch auf Kostenerstattung,
  • Einkünfte der Ehegattin/des Ehegatten/der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen
  • Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (im Folgenden: berücksichtigungsfähige/-r Erwachsene/-r)
  • Einkünfte bei Beihilfeberechtigten mit Anspruch auf Versorgung als Witwe/Witwer (nur bei Bezug von Witwengeld oder Unterhaltsbeitrag nach § 45 SächsBeamtVG oder § 82 Absatz 4 SächsBeamtVG),
  • Eintritt einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 11, 11a oder 12 SGB V, auch wenn ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB V gestellt wurde (gilt nur bei Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfängern mit Anspruch auf Versorgung als Witwe/Witwer bei Bezug von Witwengeld oder einem Unterhaltsbeitrag nach § 45 SächsBeamtVG oder § 82 Absatz 4 SächsBeamtVG und berücksichtigungsfähigen Erwachsenen),
  • Anschrift,
  • Aufwendungen für Unfälle oder Verletzungen,
  • Anspruch auf eine Geburtspauschale,
  • Auszahlung an Dritte im Ausnahmefall.

Bitte nutzen Sie in diesen Fällen das ausführliche Antragsformular »Antrag auf Beihilfe« und reichen Sie den Antrag in Papierform ein.

Ihre Widersprüche und sonstigen Anfragen richten Sie wie bisher direkt an Ihre Beihilfestelle.

Nein. Die App darf ausschließlich von der beihilfeberechtigten Person selbst genutzt werden. Eine Registrierung oder Nutzung durch Bevollmächtigte oder andere Personen ist nicht gestattet

Nein. Die App kann auf einem Gerät nur einmal installiert und nur für eine beihilfeberechtigte Person und deren Personalnummer registriert werden. Soll die App von einer weiteren beihilfeberechtigten Person (Personalnummer) genutzt werden, ist hierfür ein weiteres geeignetes Endgerät erforderlich.

Ja. Die App schützt ihre Daten und Belege durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Die in der App gespeicherten Daten und Belege werden auf Ihrem Endgerät verschlüsselt abgelegt. Eine Entschlüsselung ist ausschließlich nach Eingabe Ihres Passwortes bzw. mittels der eingerichteten biometrischen Authentifizierung möglich.
Die Übertragung Ihrer Einreichungen zur Beihilfestelle erfolgt ebenfalls inhalts- und transportverschlüsselt.

Für die Speicherung der bei der Beihilfestelle eingegangenen Unterlagen orientiert sich die Speicherdauer an den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Weitere Information bei Datenerhebung nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO finden Sie unter Datenschutzhinweise Beihilfe-App.

Im Zusammenhang mit der Nutzung der App werden keine zusätzlichen Daten auf dem Smartphone gespeichert. Eventuell vorhandene Belege, die über die App hochgeladen werden, stammen bereits aus dem lokalen Speicher des Geräts. Der Hochladevorgang selbst speichert keine neuen Daten auf dem Smartphone.

Es werden das Geburtsdatum, die Personalnummer sowie alle eingereichten Belege (egal ob fotografiert oder hochgeladen) verschlüsselt gespeichert.

Ihre Daten werden in den Rechenzentren der IBM Deutschland GmbH (IBM-Allee 1, 71139 Ehningen) und deren Unterauftragnehmer gespeichert. Eine Löschung bei IBM erfolgt, nachdem Sie in der App die archivierten Dokumente gelöscht haben. Bitte beachten Sie, dass einmal gelöschte Daten nicht wiederhergestellt werden können.

Mit der Beihilfe-App können Sie die für den Antrag erforderlichen Belege vorzugsweise fotografieren oder als PDF-Datei hochladen. Anschließend können Sie die erfassten Belege prüfen, zu einer Einreichung zusammenfassen und verschlüsselt an die Beihilfestelle übermitteln. Die App leitet Sie durch den Prozess. Das Ausfüllen eines Kurzantrages ist bei Einreichung per App nicht notwendig. Belege in Papierform müssen nicht auf dem Postweg nachgereicht werden.

Bitte fotografieren Sie jeden Beleg einzeln. Fotografieren Sie beispielsweise nicht mehrere Rezepte gleichzeitig nebeneinander.

Eine Kurzanleitung für die Einreichung der Belege finden Sie unter Informationen.

Sie können die Einreichung optimieren, indem Sie

  • nicht mehrere Anträge an einem Tag versenden
  • identische Beihilfeanträge nicht über verschiedene Kanäle (z.B. per App und per Post) einreichen
  • eine Änderung der persönlichen Verhältnisse zeitnah – auch außerhalb eines Antragsverfahrens – anzeigen (hierbei immer die Personalnummer angeben)
  • Unterlagen vollständig und lesbar einreichen.

Nein. Ein separater Antrag oder die Belege in Papierform müssen nicht nachgereicht werden.

Reichen Sie Unterlagen nicht noch einmal auf einem anderen Übermittlungsweg ein. Mehrfache Einreichungen verzögern die Bearbeitung.

Eine manuelle Abmeldung ist nicht erforderlich. Die Abmeldung aus der App erfolgt automatisch, wenn Sie die App schließen. Sie erfolgt auch, wenn die App einen gewissen Zeitraum inaktiv ist.

Beim ersten Start legen Sie während des Registrierungsprozesses ein persönliches Passwort fest. Sie können die App mit Ihrem persönlichen Passwort entsperren. Sofern Ihr Gerät dies unterstützt und Sie die Funktion eingerichtet haben, können Sie hierfür außerdem Ihren Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung verwenden.

Das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) weist darauf hin, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen der App nur bei Geräten im Originalzustand funktionieren. Dies kann bei Geräten, bei denen ein sogenanntes Jailbreaking oder Rooting durchgeführt wurde, nicht gewährleistet werden. Das LSF lehnt in diesen Fällen jegliche Verantwortung ab.

Für die Registrierung, die Übermittlung von Belegen, die Synchronisierung und den Empfang von Nachrichten benötigen Sie eine Internetverbindung. Belege können Sie grundsätzlich auch vorbereiten, wenn vorübergehend keine Verbindung besteht. Für die abschließende Einreichung muss Ihr Gerät jedoch mit dem Internet verbunden sein.

Haben Sie fachliche Fragen zu Ihrer Beihilfe?

Bei fachlichen Fragen zu Ihrer Beihilfe (z. B. Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, Antragsbearbeitung, Fragen zur Erstattung) steht Ihnen Ihre Beihilfestelle unter 0351 827-19339 zur Verfügung.

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie unter Telefonische Erreichbarkeit.

Haben Sie Fragen zur App (Download, Anmeldung, Registrierung, Nutzung)

Bei Fragen zum Download, zur Registrierung oder zur Nutzung der App senden Sie uns gern eine Nachricht an Support-Beihilfe-App@lsf.smf.sachsen.de. Außerdem steht Ihnen der App-Support im LSF unter 0351 827-13590 oder 0351 827 13591 zur Verfügung.

Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie unter Kontakt.

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