Datenschutzhinweise Beihilfe-App
Gilt ab Bereitstellung der Beihilfe-App
Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geben (Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO und von Daten, die nicht bei der betroffenen Person nach Art. 14 DSGVO erhoben wurden).
Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte/r
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) ein wichtiges Anliegen.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortliche Stelle:
Landesamt für Steuern und Finanzen
Besucheradresse:Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon: +49 351 827-0
Telefax: +49 351 827-19999
E-Mail: Poststelle@lsf.smf.sachsen.de
Sie erreichen unsere/n Datenschutzbeauftragte/n unter:
Besucheradresse:Landesamt für Steuern und Finanzen
Datenschutzbeauftragte/r
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Telefon: +49 351 827-10300
E-Mail: Datenschutz@lsf.smf.sachsen.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Zur Festsetzung, Anordnung und Abrechnung von Beihilfezahlungen sowie Auskünfte an Beihilfeberechtigte des Freistaates Sachsen sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige verarbeitet die Festsetzungsstelle personenbezogene Daten, die Sie uns in Ihrem Beihilfeantrag bzw. Schriftverkehr zur Verfügung stellen oder die wir in Ihrem Auftrag durch Dritte (z. B. Krankenhausdirektabrechnung) erhalten. Außerdem werden erforderliche Daten bei anderen Stellen, überwiegend bei Ihrer Bezügestelle, erhoben. Über die App »Beihilfe Freistaat Sachsen« können Beihilfeberechtigte Belege fotografieren oder als PDF hochladen und elektronisch an das LSF übermitteln. Eine Bearbeitung oder Entscheidung über Beihilfeanträge erfolgt nicht innerhalb der App. Die weitere Bearbeitung erfolgt in den hierfür vorgesehenen Beihilfeverfahren des LSF.
Es werden insbesondere folgende Datenarten verarbeitet:
- Beihilfedaten (z. B. ärztliche Untersuchungen, Anschrift, Berücksichtigung der Kinder und Ehegatten, Beurlaubungen, Dienststelle, Name, Vorname, Pflegedaten, Versicherungsdaten)
- Unfalldaten (z. B. Beteiligte)
- Zahlungsdaten (z. B. Bankverbindung)
- Protokollierungsdaten mit Personenbezug
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der o. g. Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der Daten sind:
Artikel 6 Abs. 1 Bst. a), c) und e) i. V. m. Artikel 9 Abs. 2 Bst. a), b) DSGVO
- § 9 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
- § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sächsische Bezügezuständigkeitsverordnung
- Sächsisches Besoldungsgesetz
- Sächsisches Beamtengesetz
- Sächsische Beihilfeverordnung
in den jeweils geltenden Fassungen.
Werden die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt bzw. kann das LSF diese nicht erheben, können gegebenenfalls die einzelnen beschriebenen Zwecke nicht erreicht werden.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise umgesetzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten, begehrten, vereinbarten Leistungen bzw. nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung.
Die Nutzung der App »Beihilfe Freistaat Sachsen« erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Entscheidung des Nutzers, diesen elektronischen Übermittlungsweg zu verwenden. Die Möglichkeit, Beihilfeunterlagen per Post einzureichen, bleibt unberührt.
Kategorien von Empfängern
Innerhalb des LSF erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten benötigen. Dies ist insbesondere die Hauptkasse des Freistaates Sachsen sowie gegebenenfalls die Rechtsabteilung und die Dienstunfallfürsorge im LSF. Die personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls an folgende Stellen übermittelt, wenn dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten:
- externe Prüfinstanzen
- Behörden und öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen
- Behörden und öffentliche Stellen anderer Dienstherren
- Firmen und Dienstleister
- sonstige Empfänger
Aufbewahrung
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 117 Abs. 3 Sächsisches Beamtengesetz zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Für Rezeptbelege, die vor dem 13. Mai 2017 zur Rabattanforderung eingereicht wurden, gilt davon abweichend eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gemäß § 3 Gesetz über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) i. V. m. § 199 Abs. 4 und § 200 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Soweit das LSF verpflichtet ist, Unterlagen dem Sächsischen Staatsarchiv zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung oder Vernichtung erst zulässig, nachdem die Unterlagen dem Sächsischen Staatsarchiv angeboten wurden und von diesem als nicht archivwürdig bewertet worden sind (§ 7 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz).
Das LSF arbeitet mit IBM Deutschland GmbH als Dienstleister für die Bereitstellung und den Betrieb der App »Beihilfe Freistaat Sachsen« zusammen. Daten, die zur Registrierung, Reaktivierung, Synchronisation sowie zur Wiederherstellung von Inhalten der App »Beihilfe Freistaat Sachsen« nach einer Neuinstallation oder einem Gerätewechsel erforderlich sind, werden bei IBM Deutschland GmbH verschlüsselt vorgehalten und spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit gelöscht, soweit keine gesetzlichen oder fachlichen Gründe eine längere Speicherung erfordern.
Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit seine gespeicherten Daten selbstständig zu löschen. Durch das Entfernen der Daten innerhalb der App wird auch automatisch die Löschung bei IBM Deutschland GmbH vollzogen.
Ihre Rechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
- Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das LSF, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Auftragsverarbeiter
Landesamt für Finanzen (LfF)
Besucheradresse:Rosenbachpalais
Residenzplatz 3
97070 Würzburg
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
Besucheradresse:IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ)
St.-Martin-Straße 47
81541 München
- Das LDBV ist für den technischen Betrieb des Beihilfeabrechnungsverfahrens und die damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben zuständig.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Besucheradresse:Maternistraße 17
01067 Dresden
Telefon: +49 351 85471-101
Telefax: +49 351 85471-109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de