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Bearbeitungszeiten

Bearbeitungszeiten Beihilfe

Oberstes Ziel der Beihilfestelle ist es, Beihilfeanträge schnellstmöglich zu bearbeiten und Bescheide zügig zu erteilen. Trotzdem sind längere Bearbeitungszeiten derzeit nicht auszuschließen.

Der wesentliche Grund für die langen Bearbeitungszeiten liegt im überproportionalen Wachstum der Antragseingänge. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass neues Personal gefunden und eingearbeitet wird.

Sie können uns generell unterstützen, indem Sie

  • von Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand absehen,
  • im Laufe des Jahres mehrere »kleinere« Anträge einreichen, statt eines einzigen »großen« Antrages,
  • die Anträge vollständig ausfüllen, unterschrieben und im Original, sowie die Nachweise (z. B. Rechnungsunterlagen, Rezeptbelege) nur in Kopie einreichen (siehe auch unter aktuelle Informationen den Hinweis »Rezeptbelege«)
  • bei Fragen zunächst unsere hierzu veröffentlichten Informationen und Merkblätter lesen sowie
  • bei allgemeinen Zusendungen Ihr Anliegen, Ihren Namen sowie die Personalnummer leserlich angeben.

Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge

– Aktualisierung wöchentlich am Montag –

 
In der Woche ab dem 22. April 2024
werden Anträge
ab dem Posteingangsdatum 8. Februar 2024

bearbeitet.

Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag in der Beihilfestelle des Landesamtes für Steuern und Finanzen eingegangen ist, nicht das Datum der Antragstellung.

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