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Allgemeine Hinweise

Hier finden Sie nähere Erläuterungen zu einzelnen Besoldungsbestandteilen. Um zu den vorhanden Informationen zu gelangen, wählen Sie direkt in der Navigation das entsprechende Untermenü aus.

Information zum Sächsischen Besoldungsgesetz vom 18.12.2013

Am 18.12.2013 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) beschlossen und damit das bisherige Sächsische Besoldungsgesetz sowie das als Landesrecht fortgeltende Bundesbesoldungsgesetz durch eine Vollregelung in Form des neuen Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG) vom 18.12.2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005) abgelöst.

Das SächsBesG ist in wesentlichen Teilen am 1. April 2014 in Kraft getreten.

 

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