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Aktuelle Informationen

Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)

Das Fünfte Dienstrechtsänderungsgesetz wurde am 2. Mai 2024 vom Sächsischen Landtag beschlossen.

Das LSF bereitet die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen vor.

Aktuell sind die Auszahlungen wie folgt geplant:

  • rückwirkende Erhöhung des Familienzuschlags ab 2023 mit den Bezügen für den Monat Juli 2024,
  • rückwirkende Erstattung von Beiträgen für die beihilfekonforme private Pflegeversicherung von nach § 80 Abs. 4 SächsBG berücksichtigungsfähigen Erwachsenen mit den Bezügen für den Monat Juli 2024 und
  • rückwirkende Zahlung der monatlichen Sonderzahlung nach § 64a SächsBesG mit den Bezügen für den Monat August 2024.
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