Aktuelle Informationen
Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)
Das Fünfte Dienstrechtsänderungsgesetz wurde am 2. Mai 2024 vom Sächsischen Landtag beschlossen.
Das LSF bereitet die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen vor.
Aktuell sind die Auszahlungen wie folgt geplant:
- rückwirkende Erhöhung des Familienzuschlags ab 2023 mit den Bezügen für den Monat Juli 2024,
- rückwirkende Erstattung von Beiträgen für die beihilfekonforme private Pflegeversicherung von nach § 80 Abs. 4 SächsBG berücksichtigungsfähigen Erwachsenen mit den Bezügen für den Monat Juli 2024 und
- rückwirkende Zahlung der monatlichen Sonderzahlung nach § 64a SächsBesG mit den Bezügen für den Monat August 2024.