Aktuelle Informationen
- Änderung im Lohnsteuerabzug 2026 – Berücksichtigung Vorsorgepauschale
- Fehlerhafte Gehaltsabrechnung für Dezember 2025
- Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)
- Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz- 5. DRÄndG
- Beantragung einer Versorgungsauskunft
Änderung im Lohnsteuerabzug 2026 – Berücksichtigung Vorsorgepauschale
Ab Januar 2026 ergeben sich gesetzliche Änderungen in der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale zur Kranken- und Pflegeversicherung. Genauere Informationen sind im folgenden Schreiben enthalten:
Fehlerhafte Gehaltsabrechnung für Dezember 2025
Aufgrund eines Fehlers beim Bundeszentralamt für Steuern konnten für Dezember 2025 im Einzelfall nicht die zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale bei der Gehaltsberechnung berücksichtigt werden. Genauere Informationen sind im folgenden Schreiben enthalten:
Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)
Das Fünfte Dienstrechtsänderungsgesetz wurde am 2. Mai 2024 vom Sächsischen Landtag beschlossen (SächsGVBl. S.454 ff). Eine Übersicht zu den Inhalten und Umsetzungszeitpunkten finden Sie unter:
- Umsetzung des Fünften Dienstrechtsänderungsgesetzes (*.pdf, 0,11 MB) Übersicht für Besoldung
Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz- 5. DRÄndG
Das Gesetz enthält neben der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger unter anderem auch weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Amtsangemessenheit der Alimentation.
Neben der Gewährung der Inflationsausgleichszahlungen regelt das Gesetz folgende Maßnahmen:
a) Übertragung der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023
Zum 1. November 2024:
- lineare Erhöhung i. H. v. 4,76 % (umgerechneter Sockelbetrag)
- Anwärter erhalten einen Festbetrag i. H. v. 100 EUR
Zum 1. Februar 2025:
- weitere lineare Erhöhung i. H. v. 5,50 %
- Anwärter erhalten einen weiteren Festbetrag i. H. v. 50 EUR
b) Weitere Maßnahmen zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation
Zum 1. Januar 2024:
- Erstattung von Beiträgen für die beihilfekonforme private Pflegeversicherung von berücksichtigungsfähigen Erwachsenen nach § 80 Absatz 4 SächsBG in Höhe von monatlich bis zu 33,08 EUR
- Erhöhung des Familienzuschlags (sog. Ehegattenanteil und Kinderanteil für die ersten beiden Kinder) auf monatlich 246 EUR
- monatliche Sonderzahlung i. H. v. 4,1 % des Grundgehalts einschließlich Amtszulagen
Der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder wurde zum 1. Januar 2023 monatlich um 19 EUR und ab 1. Januar 2024 um weitere 87 EUR angehoben.
Beantragung einer Versorgungsauskunft
Informationen zur Beantragung einer Versorgungsauskunft finden Sie im Bereich Versorgung unter