Amtsangemessene Alimentation
Mit dem Beschluss des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (4. DRÄndG) durch den Sächsischen Landtag am 5. Juli 2023 hat der sächsische Gesetzgeber in den Artikeln 3 bis 5 die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 u. a.) umgesetzt.
Für Anfragen zur amtsangemessenen Alimentation stehen Ihnen die folgenden Telefonnummern und E-Mail- Postfächer zur Verfügung:
- für Fragen zur Neuregelung der Bezüge 2023 und den Nachzahlungen (Abschnitt A des Informationsschreibens)
Telefon-Hotline:
Telefon: 0351 827-19315
E-Mail: Nachzahlung-Gesamtalimentation@lsf.smf.sachsen.de
- für Fragen zu den Neuregelungen Beihilfe 2024 (Abschnitt B des Informationsschreibens)
Telefon-Hotline:
Telefon: 0351 827-19316
E-Mail: Beihilfe-Bemessungssaetze2024@lsf.smf.sachsen.de
Die Hotlines erreichen Sie zu folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Freitag Dienstag und Donnerstag |
von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr. |
Sowohl während als auch außerhalb der Sprechzeiten können Sie die beiden oben genannten E-Mail-Postfächer nutzen.
Neuregelungen Bezüge 2023
Online-Erklärung Alimentation
Neuregelungen Beihilfe 2024
- Antrag auf pauschale Beihilfe (*.pdf, 0,12 MB)
- Informationsschreiben (*.pdf, 0,13 MB)
- FAQ Beihilfebemessungssätze (*.pdf, 0,38 MB)
- FAQ Pauschale Beihilfe (*.pdf, 0,25 MB)