Nutzungsbedingungen
Gilt ab Bereitstellung der Beihilfe-App
Stand: 21. August 2026
Vorwort
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln den Gebrauch der vom Freistaat Sachsen unter der Bezeichnung »Beihilfe Freistaat Sachsen« angebotenen Anwendungssoftware für mobile Endgeräte sowie der damit verbundenen Dienste.
Anbieter, Nutzerkreis
Die Anwendungssoftware »Beihilfe Freistaat Sachsen« (im Folgenden App) wird kostenfrei zur Verfügung gestellt und ist eine mobile Applikation des
Landesamtes für Steuern und Finanzen (im Folgenden LSF)
Besucheradresse:Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Bei technischen Fragen oder Problemen kann sich der Nutzer an den App-Support des LSF wenden.
E-Mail: support-beihilfe-app@lsf.smf.sachsen.de
Die Nutzung der App ist ausschließlich im Rahmen dieser Bedingungen zulässig. Sie richtet sich an die Beihilfeberechtigten des Freistaates Sachsen und stellt einen zusätzlichen, digitalen Einreichungskanal für Beihilfeunterlagen im Rahmen von Kurzanträgen dar.
Die App dient ausschließlich der Übermittlung von Beihilfeunterlagen. Eine Bearbeitung oder Entscheidung über Beihilfeanträge erfolgt nicht innerhalb der App.
Die Nutzung der App durch den Beihilfeberechtigten ist freiwillig. Sie begründet keine eigenständigen Ansprüche. Maßgeblich für die Gewährung von Beihilfe sind ausschließlich die jeweils geltenden Rechtsvorschriften.
Die App darf ausschließlich für eigene Beihilfeangelegenheiten genutzt werden. Eine Nutzung durch unbefugte Dritte ist nicht gestattet. Unbefugte Dritte im Zusammenhang mit der Einreichung über die App sind insbesondere Fälle der Auftragsverarbeitung, Bevollmächtigte von sächsischen Beihilfeberechtigten und Angehörige von sächsischen Beihilfeberechtigten.
Mit der erstmaligen Nutzung der App erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung, an.
Technische Rahmenbedingungen
Die App setzt für das mobile Endgerät ein Android- oder iOS-Betriebssystem sowie einen freien Speicherplatz von mindestens 50 MB voraus. Die App benötigt für den vollen Funktionsumfang den Zugriff auf die Kamera des mobilen Endgerätes. Falls Sie die Belege nicht mit der App fotografieren möchten, sondern diese im PDF-Format hochladen möchten, benötigt die App Zugriff auf den Speicherort der PDF-Dokumente auf Ihrem Endgerät.
Die Angaben, welche Betriebssysteme/Versionen die App unterstützen, finden sich in den jeweiligen App-Stores.
Für eine fehlerfreie Nutzung der App muss das mobile Endgerät aus Sicherheitsgründen über die aktuellste oder die Vorgängerversion der Betriebssysteme iOS oder Android verfügen. Ältere Versionen der genannten Betriebssysteme können ebenfalls mit der App kompatibel sein. Die Nutzung der App erfolgt bei älteren Betriebssystemversionen jedoch auf eigene Verantwortung. Dass die App in diesen Fällen störungsfrei und sicherheitstechnisch korrekt funktioniert ist nicht sichergestellt.
Die App darf nur auf Betriebssystemen ausgeführt werden, für die der Hersteller regelmäßig Sicherheitsupdates anbietet.
Ferner ist eine Internetverbindung erforderlich. Maßgeblich für die Installation sind die im Google Play Store bzw. Apple App Store angegebenen technischen Mindestanforderungen.
Wenn Sie die App herunterladen und nutzen, müssen gegebenenfalls zuvor die Bedingungen für den Zugang zu den digitalen Vertriebsplattformen des jeweiligen Drittanbieters (z. B. Google Play Store der Firma Google LLC bzw. Apple App Store der Apple Distribution International Ltd) akzeptiert werden. Das LSF ist nicht Partei einer derartigen Vereinbarung und hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch den Drittanbieter. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen den Bedingungen der Plattform vor.
Die App kann aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen aktualisiert werden. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er jeweils die aktuellste Version der App nutzt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der App. Die App wird im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten bereitgestellt. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der App besteht nicht. Eine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen. Das LSF ist berechtigt, den Betrieb der App aus technischen oder organisatorischen Gründen jederzeit einzuschränken oder auszusetzen.
Registrierung, Freischaltung und Nutzung der App
Beihilfeberechtigte des Freistaates Sachsen müssen sich – nach dem Herunterladen der App aus dem Google Play Store bzw. dem Apple App Store – bei erstmaliger Verwendung der App mit Personalnummer und Geburtsdatum registrieren.
Um einen hohen Sicherheitsstandard zu erreichen, ist eine zusätzliche TAN erforderlich, die nach erfolgreicher Registrierung an den Nutzer verteilt wird. Erst nach Eingabe der TAN wird die App zur Nutzung freigeschaltet. Die TAN ist gerätebezogen. Nach fünf Fehleingaben verliert die TAN ihre Gültigkeit und es muss, unter Einhaltung einer Wartezeit, eine neue TAN beantragt werden. Mit der Nutzung der App erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass ihm eine TAN zur Freischaltung übermittelt wird.
Bei einem Gerätewechsel oder einer Neuinstallation der App ist eine erneute Registrierung sowie eine erneute Durchführung des Freischaltungsverfahrens erforderlich.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Das LSF haftet nicht für Schäden, die durch eine Verletzung von Sorgfaltspflichten entstehen.
Zur Belegerfassung werden Belege mit dem mobilen Endgerät direkt über die App fotografiert (Speicherung ausschließlich innerhalb der App, nicht in der allgemeinen Bildergalerie des Mobiltelefons) oder als PDF hochgeladen und am Ende des Vorgangs gesammelt abgesendet. Die Belegdaten werden verschlüsselt übertragen. Die Entschlüsselung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Beihilfebearbeitung für das LSF.
Die Zustellung der Beihilfebescheide erfolgt postalisch.
Das LSF ist berechtigt, den Zugang zur App bei missbräuchlicher Nutzung oder bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
Einreichedaten – Verarbeitung und Speicherung
Grundsätzlich ist nur das Einreichen von Belegen gestattet, die mit einem Kurzantrag eingereicht werden könnten. Sollten andere Unterlagen als die zuvor genannten mittels App eingereicht werden, behält sich das LSF das Recht vor, diese Unterlagen abzulehnen oder nicht zu bearbeiten. Ein Anspruch auf Bearbeitung von nicht gestatteten Unterlagen, die mittels App an das LSF gesendet werden, besteht ausdrücklich nicht.
Die über die App eingereichten Belege (z. B. Fotos oder PDF-Dokumente) werden zur Abwicklung des Einreichungsvorgangs sowie zur Sicherstellung der Kommunikation zwischen App und Beihilfestelle verarbeitet. Hierzu werden die Daten in einem System verarbeitet, das durch IBM Deutschland GmbH als technischen Dienstleister betrieben wird. Die Speicherung erfolgt dabei ausschließlich in verschlüsselter Form in Rechenzentren auf dem Gebiet der Europäischen Union. Eine Einsichtnahme in die Inhalte der übermittelten Unterlagen durch IBM ist nicht möglich. Die Verarbeitung dient insbesondere der Weiterleitung der eingereichten Unterlagen an die zuständigen Systeme des LSF sowie der Steuerung des Einreichungsprozesses.
Zur Bereitstellung der Funktionen der App werden Einreichedaten im erforderlichen Umfang vorgehalten. Dies umfasst insbesondere die Bestätigung und Zuordnung von Einreichungen, die Bereitstellung von Informationen zum Einreichungsstatus, die Anzeige von Einreichungen und Nachrichten innerhalb der App sowie die erneute Bereitstellung von Daten in bestimmten Fällen, insbesondere nach Gerätewechsel oder Neuinstallation. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zu diesen Zwecken im Backend bei IBM. Diese Daten werden für die Dauer der aktuellen Vertragslaufzeit zwischen dem Freistaat Bayern und IBM Deutschland gespeichert. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die bei IBM gespeicherten Daten vor Ablauf der Vertragslaufzeit eigenständig zu löschen. Dafür muss der Nutzer in seiner App die Daten selbstständig entfernen. Durch das Entfernen innerhalb der App wird auch automatisch die Löschung im IBM-Backend gestartet. Maßgeblich sind hierbei die geltenden fachlichen und organisatorischen Vorgaben.
Beendigung der Nutzung und Sperrung des Zugangs
Die Berechtigung zur Nutzung der App endet spätestens nach fünf Jahren, nachdem die Voraussetzungen für die Beihilfeberechtigung im Freistaat Sachsen nicht mehr vorliegen. Das LSF ist berechtigt, den Zugang zur App zu sperren oder zu deaktivieren, insbesondere wenn die Nutzungsberechtigung entfällt oder tatsächliche Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen.
Der Nutzer kann die Nutzung der App jederzeit, ohne Angabe von Gründen, beenden. Auf Veranlassung des Nutzers kann der Zugang zur App deaktiviert werden. Hierfür ist ein formloser Widerruf an den App-Support (support-beihilfe-app@lsf.smf.sachsen.de) zu richten. Weitere Informationen hierzu sind in den FAQ auf der Webseite des LSF abrufbar. Mit der Sperrung oder Deaktivierung des Zugangs ist eine weitere Nutzung der App sowie ein Zugriff auf die in der App bereitgestellten Funktionen nicht mehr möglich.
Eine Beendigung der Nutzung oder die Deinstallation der App hat keine Auswirkungen auf die Verarbeitung und Speicherung bereits eingereichter Beihilfeanträge im Rahmen der Beihilfebearbeitung. Die hierfür erforderlichen Daten werden weiterhin in den zuständigen Systemen des LSF im Rahmen der geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben, verarbeitet und gespeichert. Daten, die zur Reaktivierung oder Synchronisation der App verarbeitet werden, werden im Rahmen der geltenden fachlichen und organisatorischen Vorgaben verschlüsselt vorgehalten und gelöscht, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Datenschutz, Sicherheit und Haftung
Um Risiken, wie den Missbrauch durch Dritte, einzuschränken, wird empfohlen:
- das mobile Endgerät mit einer PIN oder durch Nutzung biometrischer Daten (Face-ID, Fingerabdruck) zu schützen,
- die App mit einem sicheren Passwort zu schützen,
- Datensicherungen des mobilen Endgerätes grundsätzlich verschlüsselt vorzunehmen,
- bei der Eingabe der Daten zur Registrierung darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden.
Abhängig von Betriebssystem und verwendeter Hardware bietet die App die Möglichkeit, die Eingabe des Passwortes durch eine biometrische Authentifizierung (z. B. über Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) zu ersetzen. Je nach Geräteeinstellung und Konfiguration kann sich das individuelle Sicherheitsniveau ihres mobilen Endgerätes verändern.
Die Datenspeicherung auf dem mobilen Endgerät, die Nutzung der Datensicherung sowie die Datenübermittlung erfolgen im Verantwortungsbereich des Nutzers.
Das LSF haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der App und der angeschlossenen Dienste verursacht werden, soweit sie nicht nachweislich durch Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verschuldet sind.
Alle sicherheitsrelevanten Funktionen der App wirken nur bei Geräten im Originalzustand. Bei Geräten, bei denen ein sogenanntes »Rooting« (Android) bzw. »Jailbreak« (iOS) vorgenommen wurde, kann die Sicherheit der Anwendung nicht gewährleistet werden. Eine Nutzung der App erfolgt in diesen Fällen auf eigenes Risiko.
Nähere Informationen sind zu finden in der Datenschutzerklärung, die über die App und die Webseite des LSF abrufbar ist.
Änderungen der App und der Nutzungsbedingungen
Das LSF behält sich ausdrücklich das Recht vor, Funktionalitäten der App jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Ankündigung zu erweitern, zu verkürzen, zu ändern oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Nutzer hat die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen zu beachten. Das LSF ist jederzeit berechtigt die Nutzungsbedingungen zu ändern. Mit der weiteren Nutzung der App, nach Bekanntgabe der Änderungen, erklärt sich der Nutzer mit den geänderten Nutzungsbedingungen einverstanden. Sollte der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen aktiv widersprechen, so ist der Widerspruch an support-beihilfe-app@lsf.smf.sachsen.de zu richten. Nach Eingang und Bearbeitung des Widerspruchs ist die Nutzung der App nicht mehr möglich. Eine Wiederaufnahme der Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt ist nach Freischaltung durch den App-Support, möglich. Dies erfordert eine erneute Registrierung sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen in der aktuellen Fassung.
Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dresden.
Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.