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Zuständigkeiten

Zentrale Zuständigkeit

Das Landesamt für Steuern und Finanzen, Referat 114 Außenstelle Chemnitz, ist für den Bereich der Umzugskostenvergütung nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) zuständig für die Prüfung und Bestätigung der von den Berechtigten eingereichten Kostenvoranschläge, der Bewilligung von Abschlägen auf die zu erwartende Umzugskostenvergütung, der Berechnung der Umzugskostenvergütung und dem Erstellen der Bescheide bzw. Festsetzungen an die Berechtigten.

Die Entscheidung über die Zusage der Umzugskostenvergütung und deren schriftliche Zusage, die Anerkennung einer Wohnung als vorläufige Wohnung im Sinne des SächsUKG und die Zahlung der Abschläge und Umzugskostenvergütungen sind Aufgaben der personalverwaltenden Stellen oder Beschäftigungsbehörden.

Dezentrale Zuständigkeit

Für die Berechnung, Anweisung und Zahlung von Reisekostenvergütungen nach dem Sächsischen Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (SächsRKG) sowie für die Bewilligung, Abrechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach der Sächsischen Trennungsgeldverordnung (SächsTGV) und der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) sind die jeweiligen mittelbewirtschaftenden Dienststellen zuständig. Die zuvor genannten Aufgaben nimmt das Landesamt für Steuern und Finanzen grundsätzlich nur für die Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen wahr

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