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Aktuelle Informationen

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften

Rückwirkend zum 1. April 2026 werden die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger entsprechend der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht wie folgt angepasst:

  • Anhebung der im Gesetz benannten Dienstbezüge sowie der der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrundeliegenden Bezügebestandteile um 2,82 Prozent und
  • Erhöhung der monatlichen Anwärtergrundbeträge um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro.

Die lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. April 2026 wird im Zahltag August 2026 umgesetzt (Auszahlung Ende Juli 2026).

Änderung im Lohnsteuerabzug 2026 – Berücksichtigung Vorsorgepauschale

Ab Januar 2026 ergeben sich gesetzliche Änderungen in der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale zur Kranken- und Pflegeversicherung. Genauere Informationen sind im folgenden Schreiben enthalten:

Fehlerhafte Gehaltsabrechnung für Januar 2026

Aufgrund eines Fehlers beim Bundeszentralamt für Steuern konnten für Januar 2026 im Einzelfall nicht die zutreffenden Lohnsteuerabzugsmerkmale bei der Gehaltsberechnung berücksichtigt werden. Genauere Informationen sind im folgenden Schreiben enthalten:

Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)

Das Fünfte Dienstrechtsänderungsgesetz wurde am 2. Mai 2024 vom Sächsischen Landtag beschlossen (SächsGVBl. Nr. 6/2024 S.454 ff).

Eine Übersicht zu den Inhalten und Umsetzungszeitpunkten finden Sie unter:

Informationen zu den Änderungen beim unschädlichen Hinzuverdienst und zur Berechnung der monatlichen Sonderzahlung in der Versorgung können Sie hier nachlesen:

Bearbeitungszeiten Versorgungsauskünfte

Im Aufgabenbereich Beamtenversorgung des Landesamtes für Steuern und Finanzen kommt es vorübergehend zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Versorgungsauskünften. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Erteilung Ihrer Versorgungsauskunft längere Zeit in Anspruch nimmt und Nachfragen zur Dauer der Bearbeitung gegenwärtig nicht beantwortet werden können. Insoweit werden Sie auch gebeten, nach Möglichkeit von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

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