Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)
Das Fünfte Dienstrechtsänderungsgesetz wurde am 2. Mai 2024 mit den bereits angekündigten Maßnahmen vom Sächsischen Landtag beschlossen. Neben der bereits laufenden Zahlung der Inflationsausgleichzahlungen sind die nächsten Zahlungen mit den Bezügen für den Monat Juli 2024 vorgesehen.