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Amtsangemessene Alimentation

Mit dem Beschluss des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (4. DRÄndG) durch den Sächsischen Landtag am 5. Juli 2023 hat der sächsische Gesetzgeber in den Artikeln 3 bis 5 die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 u. a.) umgesetzt.

Für Anfragen zur amtsangemessenen Alimentation stehen Ihnen die folgenden Telefonnummern und E-Mail- Postfächer zur Verfügung:

  • für Fragen zur Neuregelung der Bezüge 2023 und den Nachzahlungen (Abschnitt A des Informationsschreibens)

Telefon-Hotline:

Telefon: 0351 827-19315

E-Mail: Nachzahlung-Gesamtalimentation@lsf.smf.sachsen.de

  • für Fragen zu den Neuregelungen Beihilfe 2024 (Abschnitt B des Informationsschreibens)

Telefon-Hotline:

Telefon: 0351 827-19316

E-Mail: Beihilfe-Bemessungssaetze2024@lsf.smf.sachsen.de

Die Hotlines erreichen Sie zu folgenden Sprechzeiten:

Montag und Freitag
Dienstag und Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Sowohl während als auch außerhalb der Sprechzeiten können Sie die beiden oben genannten E-Mail-Postfächer nutzen.

Neuregelungen Bezüge 2023

Neuregelungen Beihilfe 2024

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