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(Dienst-) Unfall

Allgemeine Hinweise

Für die Entscheidungen im Bereich der Dienstunfallfürsorge einschließlich der Gewährung von Sachschadenersatz außerhalb der Dienstunfallfürsorge ist das Landesamt für Steuern und Finanzen Dresden, Referat 333D Dienstunfallfürsorge zuständig.

Beamte und Richter sind im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit als Beschäftigte des Freistaates Sachsen von der gesetzlichen Unfallversicherung befreit und unterliegen dem unfallrechtlichen Schutz nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Die Dienstunfallfürsorge dient der rechtlichen und wirtschaftlichen Sicherung der Beamten, Richter und deren Hinterbliebenen bei Schadensfällen, die ihren Ursprung im Dienst haben.

Zu den Leistungen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge gehören u.a.:

  • die Prüfung der Anerkennung von Unfällen als Dienstunfall,
  • die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen im Rahmen der Dienstunfallfürsorge,
  • die Erstattung der notwendigen und angemessenen Kosten des dienstunfallbedingten Heilverfahrens,
  • die Gewährung eines Unfallausgleichs.

Der Dienstunfallschutz im Bereich des Sachschadenersatzes wird aus Fürsorgegründen auch auf Schadensereignisse ausgedehnt, die einem Dienstunfall ohne körperliche Verletzungen zu Grunde liegen (Sachschadenersatz außerhalb der Dienstunfallfürsorge).
Sachschadenersatz außerhalb der Dienstunfallfürsorge kann auch bei im Dienst eingetretenen Sachschäden von Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und Praktikanten des Freistaates Sachsen gewährt werden.

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