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Versorgungsauskunft Online

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FAQ?

Möglichkeit parallel zur Anwendung die FAQ‘s und Hilfen zu nutzen.

Schritt 1 - Anmeldung

Ihr Geburtsdatum darf nicht nach dem Auskunftstag liegen. Sie dürfen bei der Eingabe nicht älter als 68. Jahre alt sein.
Der gültige Datumsbereich liegt zwischen dem 27.04.1956 und dem 27.04.2024
Die Identifikationsnummer wird automatisch vom System generiert. Wenn Sie in einer früheren Sitzung bereits Daten eingegeben haben, können Sie bei Angabe der »Identifikationsnummer« mit der Bearbeitung fortfahren. Falls Sie eine neue Versorgungsauskunft starten möchten, belassen Sie dieses Feld bitte leer.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Haftungsausschluss

Das neue Versorgungsauskunftsprogramm »Versorgungsauskunft Online« des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) wurde im Internet des LSF eingestellt. Das Programm berechnet die ruhegehaltfähige Dienstzeit, den Ruhegehaltssatz, den Versorgungsabschlag und das Ruhegehalt nach Sächsischem Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG).
Die Versorgungsauskunft Online dient der Orientierung und ist keine verbindliche Zusage über die Höhe des künftigen Ruhegehalts. Die angezeigten Informationen geben keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen.

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