Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Fünftes Dienstrechtsänderungsgesetz – 5. DRÄndG)
Der Entwurf eines Fünften Dienstrechtsänderungsgesetzes wurde unter der Drucksachennummer 7/15907 in den Sächsischen Landtag eingebracht. Neben der zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 enthält der Gesetzentwurf unter anderem auch weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Amtsangemessenheit der Alimentation.