Landesamt für Steuern und Finanzen
Herzlich willkommen beim Landesamt für Steuern und Finanzen
Das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) ist eine Landesbehörde des Freistaates Sachsen, die zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen gehört.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen mit unserem Internetangebot gern zur Verfügung. Sollten Sie weitergehende Hilfe benötigen, finden Sie entsprechende Ansprechpartner im Bereich
Neu eingestellt bzw. aktualisiert auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen
Einführung des Abrufs elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen
In der Bezügeabrechnung des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) werden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) voraussichtlich mit den Bezügen August für die Arbeitnehmer und September für die Beamten und Versorgungsempfänger erstmalig angewandt.
Tariferhöhung 2013
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 09. März 2013 auf eine Tarifeinigung verständigt. Diese Einigung wird im Rahmen der anstehenden Redaktionsabstimmungen der Tarifvertragsparteien in einem Änderungstarifvertrag umgesetzt.
Kindergeldmerkblätter 2013
Ein neues Kindergeldmerkblatt (Lang- und Kurzversion) für das Jahr 2013 wurde eingestellt.
Neue Beihilfevorschriften ab 01.01.2013
Am 15.12.2012 ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBhVO) vom 16.11.2012 (SächsGVBl. S. 626) veröffentlicht worden. Diese tritt ab 01.01.2013 in Kraft.
Tarifeinigung für die Ärzte an den Sächsischen Krankenhäusern .
Der Freistaat Sachsen und der Marburger Bund, Landesverband Sachsen, haben sich am 03.01.2012 auf eine Tarifeinigung für die Ärzte an den Sächsischen Krankenhäusern verständigt. Die Einigung wird noch in einem Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte SKH umgesetzt.
Fachbereich Beihilfe
Information zur Neufassung des § 102 SächsBG (Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen) - Auswirkungen auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Auswirkungen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 09.12.2010 auf die Arbeitnehmerbeiträge zur Pflichtversicherung bei der VBL
Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 09.12.2010, Az. VI R 57/08 dass auch der Arbeitnehmeranteil zur Pflichtversicherung bei einer Zusatzversorgungskasse, wie z.B. der VBL, im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei zu stellen ist. Die Auswirkungen dieses Urteils für die Beschäftigten des Freistaates Sachsen wurden in einem Merkblatt zusammengefasst. Weiterhin stehen für die Umsetzung der Regelung ein Vordruck für die Ausübung des Wahlrechts und ein Vordruck zur Anforderung der Arbeitgeberbescheinigung für Zwecke der Steuerfreistellung für die Vorjahre zur Verfügung.
Information zum Stellenabbaubegleitgesetz
Der Sächsische Landtag hat am 14.12.2011 das Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Regelungen zum Stellenabbau (Stellenabbaubegleitgesetz) beschlossen, welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist (SächsGVBl. S. 654). Über den näheren Inhalt sowie die Anspruchsvoraussetzungen wird der grundsätzlich ggf. in Betracht kommende Personenkreis durch ein Beiblatt zur Bezügemitteilung für den Monat Februar 2012 informiert. Dieses Beiblatt enthält auch weitere Angaben über die Bearbeitungsreihenfolge der eingegangenen Anträge auf Versorgungsauskünfte.
Fachbereich Beihilfe
Zum 01.01.2012 tritt eine Neufassung der Ermächtigungsgrundlage zur Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (§ 102 SächsBG) in Kraft. Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBVO) vom 02.10.2009 (SächsGVBl. S. 524) ist danach weiterhin anzuwenden, soweit § 102 SächsBG (N.F.) nicht anderes bestimmt hat.
Beendigung des ELENA-Meldeverfahrens
Die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur Übermittlung der sogenannten ELENA-Meldungen (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises nach §§ 97 ff. SGB IV) ist entfallen.
Hinweise an Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug 2012
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wird bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben.
Änderungen beim Kindergeld
Durch das am 04.11.2011 verkündete Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl. I 2011, S. 2131) ergeben sich für das Kindergeldrecht Neuerungen.
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten von 920 Euro auf 1.000 Euro – Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug
Der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 920 Euro wurde ab 2011 auf 1.000 Euro angehoben (Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011, (BGBl 2011 I, S. 2131). Für das Kalenderjahr 2011 wird der Erhöhungsbetrag von 80 Euro einmalig bei der Bezügeabrechnung für Dezember 2011 berücksichtigt (§ 52 Abs. 23e EStG). Ab 2012 wird der erhöhte Pauschbetrag jeden Monat anteilig bei der Berechnung der Lohnsteuer zu Grunde gelegt.
Mindestversorgung 2012
Die ab 01.01.2012 gültigen Mindestversorgungstabellen wurden eingestellt.
Lineare Erhöhung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2012
Nach § 20a des Sächsischen Besoldungsgesetzes erhöhen sich die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge ab dem 1. Januar 2012 um 1,9 Prozent sowie die Grundgehaltssätze um jeweils 17 EUR und die Anwärtergrundbeträge um jeweils 6 EUR. Gemäß § 17 Abs. 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes i. V. m. § 69e Abs. 4 Beamtenversorgungsgesetz wird der den Versorgungsbezügen zugrunde liegende Ruhegehaltssatz mit dem Inkrafttreten und vor dem Vollzug dieser Anpassung mit dem Faktor 0,95667 multipliziert. Der so errechnete Ruhegehaltssatz gilt als neu festgesetzt und ist ab dem Tag dieser Anpassung der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde zu legen. Den neu festgesetzten Ruhegehaltssatz können Sie Ihrer Bezügemitteilung entnehmen.


![Elbe-Hochwasser in Dresden im Juni 2013, Standort Blaues Wunder/Schillergarten. Foto: Dr. Bernd Gross (Eigenes Werk) [Lizenz: CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons. Elbe-Hochwasser in Dresden im Juni 2013, Standort Blaues Wunder/Schillergarten. Foto: Dr. Bernd Gross (Eigenes Werk) [Lizenz: CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons.](/img/Elbe-Hochwasser_Dresden-Juni_2013.jpg)



