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Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern

Ausgangslage

Der Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern ist ein gemeinsam von den Ländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entwickeltes und betriebenes Controllingverfahren.

Die Steuerverwaltungen der Länder stehen im Spannungsfeld zwischen der Komplexität des Steuerrechts und dem begrenzten Umfang der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Finanzämter müssen die schwierige Aufgabe bewältigen, zwischen den Forderungen nach vollständiger Sachverhaltsermittlung mit der Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit einerseits und einem ökonomischen Verwaltungsvollzug im Ganzen andererseits abzuwägen.

Ziele

Der Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern bietet ein Instrumentarium, mit dessen Hilfe dieser Herausforderung begegnet werden kann. Ziel ist es, die Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltungen durch die Schaffung dezentraler Strukturen, durch mehr Eigenverantwortlichkeit sowie durch die Förderung von Kreativität und Eigeninitiative zu erhöhen. Der »Leistungsvergleich« intensiviert die Selbststeuerung der Finanzämter und führt durch Leistungstransparenz Wettbewerbselemente in die Steuerverwaltungen ein.

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