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Hinweise zum Übermittlungsweg per E-Mail

1. Allgemeines

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannten E-Mail-Adressen dient vor allem dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Es wird jedoch insbesondere für fristwahrende Schreiben darauf hingewiesen, dass das Zustellrisiko bei dem Versender der E-Mail liegt.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Unbefugte Zugang zu den E-Mail-Inhalten verschaffen. Für die Übermittlung von Inhalten, die dem Steuergeheimnis oder dem Datenschutz unterliegen, nutzen die betroffenen Dienststellen daher grundsätzlich sichere Kommunikationswege wie Brief, Fax oder Telefon. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail für diese Zwecke Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Die zusätzliche Angabe einer Telefon- bzw. Faxnummer erleichtert die Beantwortung Ihrer E-Mail.

Eine Übersendung per E-Mail ist bei Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen, für die eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist bzw. wenn absolute Sicherheit über die Identität des Einsenders bestehen muss, nur möglich, wenn rechtlich die Möglichkeit der Übersendung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eröffnet ist. In diesem Fall beachten Sie bitte die Hinweise zur qualifiziert elektronischen Signatur.

2. verschlüsselte Kommunikation

Sie können dem Landesamt für Steuern und Finanzen auch eine verschlüsselte oder verschlüsselte und signierte E-Mail schicken. Hierfür werden die Nachrichten mittels dem S/MIME-Standard inhaltsverschlüsselt. Um das Verfahren zu nutzen, laden Sie sich bitte das auf der Kontaktseite hinterlegte Zertifikat herunter und binden dies in Ihren E-Mail-Client ein. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei dem Zertifikat des Landesamtes für Steuern und Finanzen um ein sogenanntes Domain-Zertifikat handelt. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.esv.sachsen.de.

3. qualifiziert elektronische Signatur

Sie können dem Landesamt für Steuern und Finanzen auch Dokumente übersenden, die mit einer qualifiziert elektronischen Signatur (qeS) versehen sind. Sie ersetzt die eigenhändige Unterschrift mit allen rechtlichen Wirkungen. Mit der Nutzung der qeS unterschreiben Sie ein elektronisches Dokument und bestätigen, dass Sie der Absender der Nachricht bzw. der Unterzeichner des Dokumentes sind. Sie kann genutzt werden, um unterschriftbedürftige Dokumente digital zu übermitteln.

Sollte eine Signaturprüfung nicht erfolgreich gewesen sein oder Ihre Nachricht nicht gelesen werden können, werden Sie darüber umgehend informiert. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.esv.sachsen.de.

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