Hauptinhalt

Häufige Fragen (FAQ)

Fragen zu den Auswirkungen durch das Coronavirus

Trotz Ausbreitung des Corona-Virus versuchen wir den für Sie gewohnten Service gleichermaßen aufrechtzuerhalten. Fälle der erstmaligen Zahlung (z.B. Neueinstellungen) oder nach längerfristiger Zahlungspause (z.B. Rückkehr Elternzeit) werden vorrangig bearbeitet. Bedenken Sie bitte auch, dass die dem LSF zuarbeitenden Stellen (z. B. Personalverwaltungen) Einschränkungen unterliegen können und es so zu Verzögerungen kommen kann.

Eingehende Änderungsmitteilungen, die sich auf die Höhe der monatlichen Zahlungen auswirken (z.B. Änderung Arbeitszeit), werden rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Abrechnung übernommen.

Bedenken Sie bitte auch, dass die dem LSF zuarbeitenden Stellen (z. B. Personalverwaltungen) Einschränkungen unterliegen können und es so zu Verzögerungen kommen kann.

zurück zum Seitenanfang