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Steuern

Die Steuerabteilung leitet die Finanzämter des Freistaates Sachsen bei der Durchführung ihrer Fachaufgaben.

Sie sorgt für eine einheitliche Verfahrensweise und Rechtsanwendung. Sie gliedert sich in sieben Referate, die für

  • ertragsteuerliche Fragen bei Unternehmen,
  • ertragsteuerliche Fragen bei Privatpersonen (einschließlich Lohnsteuer),
  • Verkehrsteuern (wie Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerb- und Umsatzsteuer) und Bewertung,
  • Verfahrensrecht, Steuerberatungsrecht und Steuererhebung,
  • Betriebsprüfung, Betriebsnahe Veranlagung, Steuerfahndung und Steuerstrafrecht,
  • den Aufgriff von Risikofällen und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung,
  • steuerfachliche IT-Verfahren und damit zusammenhängende Organisationsangelegenheiten

zuständig sind.

Im Steuerportal bieten wir Ihnen Gelegenheit zum Download der notwendigen Steuererklärungsvordrucke, sowie aktuelle Informationen, Broschüren und Beiträge zu wichtigen Themen rund um das Steuerrecht.

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