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gültig ab 01.08.2023

Umsetzung des Vierten Dienstrechtsänderungsgesetzes

Nach Artikel 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467) ergeben sich die nachstehenden Änderungen:

  1. Ab dem 1. Januar 2023 wurde der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder in der Anlage 6 zum SächsBesG um 147 EUR erhöht.
  2. Ab dem 1. August 2023 erfolgt die Streichung der Besoldungsgruppe A 4 aufgrund der erforderlichen Neubewertung des Eingangsamtes des Justizwachtmeisterdienstes und die Überleitung der vorhandenen aktiven Beamtinnen und Beamten in die Besoldungsgruppe A 5.

Besoldungstabellen

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