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Allgemeine Hinweise

Ab 01.11.2006 gelten im Freistaat Sachsen u.a. die Tarifverträge TV-L und TVÜ-Länder. Die Überleitung in das neue Tarifrecht wird durch einen eigenständigen Tarifvertrag, den TVÜ-Länder, geregelt.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung des neuen Tarifrechts entnehmen Sie bitte dem bereit gestellten

 

Berechnung der Bezüge

Die Berechnung der Bezüge wird durch die Bezügestelle anhand der von der Personal verwaltenden Dienststelle übermittelten Unterlagen vorgenommen. Auf der Grundlage des jeweils zutreffenden Tarifvertrages wird Ihr Bruttobezug ermittelt. Von diesem Betrag werden die gesetzlichen und nichtgesetzlichen Abzüge einbehalten und an die entsprechenden Stellen abgeführt.

 

Auszahlung der Bezüge

Die Bezüge werden für den Kalendermonat berechnet und am letzten Tag eines Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt. Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag; fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag.

Da die Bezüge den Banken und Sparkassen in der Regel vor dem Fälligkeitstag zur Verfügung stehen, kann die Bezügestelle die Bezüge ganz oder teilweise bis zum letzten Geschäftstag der Bank vor dem Zahltag zurückrufen, falls dazu Veranlassung besteht. Die Bezügestelle kann also im Fall des Bekanntwerdens einer eventuell möglichen Überzahlung (z. B. bei Freistellung zur Pflege eines kranken Kindes, Pfändungsansprüchen, verspäteter Meldung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) mittels Bankrückruf die Überweisung der Bezüge ggf. korrigieren oder stornieren.

 

Änderungen in den persönlichen und dienstlichen Verhältnissen

Änderungen können in der Regel nur dann für die nächste Bezügezahlung berücksichtigt werden, wenn die Mitteilungen bis zum 1. Kalendertag des Vormonats eingehen. Versehen Sie Mitteilungen bitte mit der Nummer des Sachbearbeiters, der Sie betreut, sowie Ihrer Personalnummer, damit die Zuordnung ohne Verzögerung wahrgenommen werden kann und fügen Sie die entsprechenden Nachweise (Urkunden, beglaubigte Kopien, Bescheinigungen) bei.

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