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gültig ab 01.01.2012

Erhöhung der Dienst- und Anwärterbezüge

Gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Besoldungsgesetz erhöhen sich ab dem 1. Januar 2012 um 1,9 Prozent

  1. die Grundgehaltssätze,
  2. der Familienzuschlag mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5,
  3. die Amtszulagen sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 27 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (Bundesbesoldungsordnungen A u. B),
  4. die Anwärtergrundbeträge,
  5. die Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen, soweit diese nach § 13 SächsBesG an den allgemeinen linearen Besoldungsanpassungen teilnehmen können und die Teilnahme in der jeweiligen Berufungsvereinbarung festgelegt ist,
  6. der Auslandszuschlag und der Auslandskinderzuschlag

sowie die Grundgehaltssätze nach Nr.1 um jeweils 17 EUR und die Anwärtergrundbeträge nach Nr. 4 um jeweils 6 EUR.

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Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sollen ab 2013 die Lohnsteuerkarte ersetzen.

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